Fachmann mit zehn Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Verwaltungs-, Steuer- und Steuerstrafrechts, spezialisiert auf die Einhaltung von Vorschriften und die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Er ist verantwortlich für die Abteilung Strategische Rechtsberatung. In dieser Funktion ist er für die Beratung und Ausarbeitung aufsichtsrechtlicher Unternehmensrichtlinien zuständig, die sich an internationalen Standards und den in der Argentinischen Republik und den Ländern der Region geltenden Vorschriften orientieren und es ermöglichen, die negativen Auswirkungen von Wirtschafts- und Finanzkriminalität auf das Leben der Unternehmen zu vermeiden. Er beteiligt sich an der technischen Verteidigung in Verfahren vor der Finanzinformationsstelle (UIF), der Zentralbank der Argentinischen Republik (BCRA), der Nationalen Wertpapierkommission (CNV) und der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) sowie an der Vorbereitung direkter Berufungen vor der Bundesverwaltungskammer für Streitfälle und außerordentlicher Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof der Nation für Geldstrafen und Verwaltungssanktionen. Er berät bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Programmen zur Einhaltung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bei bewährten Praktiken der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, bei der Bestimmung der Arten von Transaktionen, die der UIF gemeldet werden können, bei der Ausarbeitung und Aktualisierung von Compliance-Elementen wie Verfahrenshandbüchern, Verhaltenskodexen für Unternehmen, internen Vorschriften und bei der Schulung und Sensibilisierung aller Akteure im Finanzsektor und in den Bereichen Fintech, Kapitalmärkte, Versicherungen, Glücksspiel, Kreditkarten und anderen Verpflichteten. In der nationalen öffentlichen Verwaltung war er als Rechtsberater und Leiter der Versandabteilung der Finanzinformationsabteilung (UIF) und als Rechtskoordinator im Ministerium für Produktion der Nation tätig. In der Justiz war er als Leiter der Büroabteilung der föderalen Verwaltungskammer tätig. In der Privatwirtschaft gehörte er der Abteilung für Steuerrecht einiger der renommiertesten Anwaltskanzleien des Landes an, darunter Baker & McKenzie, Ernst & Young – Pistrelli, Henry Martín y Asociados SRL und JP O’Farrell, wo er Steuerberatung und Unterstützung in strittigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bot. Im akademischen Bereich ist er akademischer Koordinator des Zentrums für Studien über hemisphärische Sicherheit, Terrorismus und Finanzkriminalität der Fakultäten für Jura und Psychologie der Universität Buenos Aires (CESH/UBA). Darüber hinaus ist er seit 2015 akademischer Koordinator des Postgraduiertenkurses zur globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an der juristischen Fakultät der Universität Buenos Aires. Er unterrichtet auch öffentliches Finanz- und Steuerrecht an der juristischen Fakultät der Universität Buenos Aires. Er ist Mitglied der Argentinischen Vereinigung für Steuerstudien (AAEF). Er ist Mitglied des Colegio Público de Abogados de la Capital Federal (Anwaltskammer Buenos Aires). Er hat einen Abschluss als Fachanwalt für Steuer- und Verwaltungsrecht an der juristischen Fakultät der Universität von Buenos Aires und einen Master in Steuerrecht an der Universität Torcuato Di Tella.
Außerdem absolvierte sie einen Aufbaustudiengang zur globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an der juristischen Fakultät der Universität von Buenos Aires (2015). Sie spricht fließend Spanisch (Muttersprache) und Englisch.